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AGB

Allgemeines:

Es ist uns ein Anliegen, Sie bedürfnisgerecht und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu bedienen. Deshalb sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Grundlage einer fairen Kundenbeziehung. Beim Unterschreiben des Auftrages erklären Sie sich mit den AGB einverstanden. 

Leistung:

Die alltagshilfe-zuerich.ch verpflichtet sich, die ihr erteilten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz, auszuführen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Auftraggeber alltagshilfe-zuerich.ch über alles Notwendige informiert und entsprechend instruiert (z.B. was für Futter, wann und wie viel, bestehen irgendwelche Gefahren oder Krankheiten etc.). Eine Vertragsverlängerung kann telefonisch oder per E-Mail zu den vereinbarten Tagespreisen/Auftragspreisen erfolgen, sofern die notwendige Kapazität bei alltagshilfe-zuerich.ch vorhanden ist. Die alltagshilfe-zuerich.ch verpflichtet sich, über alles was ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangt, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der alltagshilfe-zuerich.ch kommt zu Stande auf Basis der erstellten und beidseitig unterzeichneten Aufgabenliste/Vertrag.

Preise:

Die vereinbarten Preise verstehen sich immer rein netto. Sozialabgaben und Versicherungen sind im Stundenansatz inbegriffen. Zusätzliche Arbeiten/Aufgaben werden nach Aufwand separat verrechnet.

Zahlungskonditionen:

Alle Aufträge werden am Begin der Dienstleistung bei der Übergabe der Schlüssel fällig 

Haftung im Schadenfall:

Die alltagshilfe-zuerich.ch haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche durch alltagshilfe-zuerich.ch bzw. ihre Mitarbeiter/-innen bei Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind.

Objekte und Tiere:

Die alltagshilfe-zuerich.ch betreut die Häuser, Wohnungen, Tiere oder Objekte nach den in der Wunschliste erstellten Vorgaben. Zur Durchführung des Auftrages notwendige Hilfsmittel wie Gartengeräte, Maschinen, Treibstoffe, Tierfutter etc. sind ab dem Vertragsbeginn der alltagshilfe-zuerich.ch kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Technische Beschreibungen, Gebrauchsanweisungen, Pflanzennahrung und Abfallsäcke sind ebenfalls, ab Auftrag, zur Verfügung zu stellen. Sollte ein betreutes Tier während der Abwesenheit des Besitzers erkranken, ist alltagshilfe-zuerich.ch berechtigt, mit dem Tier den Tierarzt aufzusuchen. Die entstehenden Arztkosten übernimmt der Tierbesitzer. Für eintretende gesundheitliche Schäden oder schlimmstenfalls das Ableben des Tieres übernimmt die alltagshilfe-zuerich.ch keine Haftung.  Die alltagshilfe-zuerich.ch hat während der Auftragsdauer uneingeschränkten Zutritt zur Ausführung des Auftrages. Die alltagshilfe-zuerich.ch ist verpflichtet, den Auftraggeber bei unvorhergesehenen Ereignissen schnellstmöglich zu informieren und notfalls Polizei, Feuerwehr oder Handwerker aufzubieten.

In Ergänzung zu diesen allgemeinen Bestimmungen kommt das schweizerische Zivilgesetzbuch inkl. Obligationenrecht zur Anwendung.

Schlussbestimmungen:
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist 8048 Zürich.